Polizei in Hameln stellt erneut Fahrzeug und Führerschein sicher
Mühlenstr. - 28.07.2020Bereits zum zweiten Mal innerhalb eines Monats wurden nach einem Verkehrsdelikt ein Führerschein sowie das Fahrzeug sichergestellt.
Am 27.07.2020 gegen 23:18 Uhr, fiel einer Streifenbesatzung ein Pkw BMW in der
Mühlenstraße auf, da der Fahrer im Kreuzungsbereich Ostertorwall/ Mühlenstraße ein lautes Knallgeräusch erzeugt hatte.
Nachdem der Fahrer des BMW festgestellt hatte, dass die Streifenbesatzung unmittelbar gewendet hatte, beschleunigte er den Pkw in Richtung Hafenstraße, um sich der offensichtlichen Verkehrskontrolle zu entziehen. Trotz der Verfolgung mit sehr hoher Geschwindigkeit konnte das Fahrzeug aus dem Blickfeld der Kollegen verschwinden.
Zeitgleich suchte eine andere Streifenbesatzung die Halteranschrift auf. In unmittelbarer Nähe konnte sowohl das Fahrzeug als auch dessen 22-jähriger Fahrer angetroffen werden.
Gegen den Hamelner wurde ein Ermittlungsverfahren wegen § 315d StGB "Verbotenes Kraftfahrzeugrennen" eingeleitet.
Unter anderem das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat diesbezüglich entschieden, dass auch Fälle der sogenannten "Polizeiflucht" dem § 315d Strafgesetzbuch (StGB) unterfallen können (Beschl. v. 04.07.2019, Az.4 Rv 28 Ss 103/19).
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