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Strafverfahren nach Kontrolle von motorisierten Zweirädern

Felsenkellerweg - 17.11.2014

(Hameln) Am Samstagmorgen kurz nach 08.00 Uhr fiel
einer Streifenwagenbesatzung in der Straße "Fahlte" ein Mofa auf, das
deutlich schneller fuhr, als zulässig gewesen wäre. Für ein
eventuelles technisches Gutachten bezüglich der möglichen
Höchstgeschwindigkeit des Mofas (die zulässige Höchstgeschwindigkeit
beträgt 25 km/h) wurde das Zweirad vor Ort beschlagnahmt und
abgeschleppt. Körperliche Auffälligkeiten ließen den Verdacht zu,
dass der 49-jährige Fahrer des Mofas unter dem Einfluss von
Rauschmittel stehen könnte. Während ein Alkoholtest negativ verlief,
reagierte ein Drogentest positiv auf THC-haltige Stoffe. Ein Richter
ordnete die Entnahme einer Blutprobe an und bestätigte die
Fahrzeugbeschlagnahme.

(Hameln) Nur wenige Stunden später, gegen 15.30 Uhr, wurde ein
weiterer Fahrer eines Motorrollers auffällig. Ein 17-jähriger
Hamelner wurde im Felsenkellerweg von einer Polizeistreife
angetroffen, dessen Roller offensichtlich technisch manipuliert war
und dadurch eine höhere Geschwindigkeit als zulässig erreichte. Er
versuchte sich mit dem Fahrzeug der Kontrolle zu entziehen, konnte
jedoch schließlich von den Beamten gestellt werden. Gegen den
Jugendlichen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne
erforderliche Fahrerlaubnis und Verstöße gegen das
Pflichtversicherungsgesetz sowie Kraftfahrsteuergesetz eingeleitet.
Weitere Ermittlungen dauern an.

(Coppenbrügge) Bereits am Freitag wurde während einer
Verkehrskontrolle durch Beamte der Polizei Bad Münder auf der "Alte
Heerstraße" eine mit 2 Personen besetztes Mofa angehalten und
kontrolliert. Eine Überprüfung und Kontrollfahrt ergab, dass das Mofa
anstatt der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
Geschwindigkeiten bis zu 70 km/h erreichte. Nach Rücksprache mit der
Staatsanwaltschaft Hannover wurde das offensichtlich technisch
veränderte Zweirad vor Ort sichergestellt, um ein technisches
Gutachten erstellen zu lassen. Nicht nur, dass der 16-jährige
Jugendliche die Verkehrssicherheit durch seine Teilnahme am
Straßenverkehr gefährdete, da die Bauteile, insbesondere die Bremsen,
nicht für solch hohe Geschwindigkeiten ausgelegt sind, handelte sich
der Salzhemmendorfer nun ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne
erforderliche Fahrerlaubnis ein (er war nur Inhaber einer
Prüfbescheinigung). Hinzu kommen hohe Kosten für eventuelle
Abschleppvorgänge und Sachverständigengutachten.




Rückfragen bitte an:

Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jens Petersen
Telefon: 05151/933-104
E-Mail: pressestelle@pi-hm.polizei.niedersachsen.de

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